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Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung – FahrlAusbV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2019, 1423 - 1425)

Lfd. Nr. Lernthemen Inhalte Unterrichtseinheiten
(45 Minuten)
1 Einführung
1.1 Der Ausbildungs- und
Fahrschulbetrieb
Kennenlernen
der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule
der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation
der Mitarbeiter der Fahrschule
der Organisation der Fahrschule
der Geschäftszeiten der Fahrschule
der Ausbildungsfahrzeuge
1.2 Der Ausbildungsfahrlehrer Kennenlernen
der Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbildungsfahrlehrers
1.3 Der Fahrlehreranwärter Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehreranwärters
Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegenüber
den ihm anvertrauten Personen,
den Fahrschülern (§ 12 FahrlG),
den Dienst- und Ausbildungsanweisungen des Inhabers der Fahrschule, der für die verantwortliche Leitung der Fahrschule bestellten Person und des Ausbildungsfahrlehrers
2 Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht
sowie an der praktischen
Prüfung
2.1 Theoretischer Unterricht
2.1.1 Vorbesprechung Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Absatz 6 FahrschAusbO 10
Materialien und Medien
Lernziele des Unterrichts
2.1.2 Hospitation Beobachten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B
2.1.3 Nachbesprechung Auswerten der Beobachtungen der Hospitation
Entwickeln von Strategien für die Durchführung des eigenen Theorieunterrichts
2.2 Praktischer Unterricht/praktische Prüfung
2.2.1 Vorbesprechung Organisation und Konzeption der praktischen Ausbildung 15

davon 5
nach § 5
Absatz 2
FahrschAusO
Lernstand der Fahrschüler
Lernziele der Fahrstunde
2.2.2 Hospitation Beobachten der Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen
Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen
2.2.3 Nachbesprechung Auswerten der Beobachtungen der Hospitation
Entwickeln von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung eigener Fahrstunden
3 Durchführung von theoretischem und praktischem
Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
3.1 Theoretischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
3.1.1 Vorbesprechung Vorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs 12
Beschreiben
der Lerngruppen
der Ziele und Inhalte
der Methoden und Medien
3.1.2 Durchführung Unterrichten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B
3.1.3 Nachbesprechung Auswerten des Unterrichts und der Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter
Strategien entwickeln zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse
Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters
3.2 Praktischer Unterricht in
Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
3.2.1 Vorbesprechung Planen der Fahrstunde 16

davon 8
nach § 5
Absatz 2
FahrschAusbO
Feststellen des Ausbildungsstands und der Lernvoraussetzungen
Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbildungsschwerpunkte
3.2.2 Durchführung Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen mit verschiedenen Fahrschülern
Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen Ausbildungsstands
3.2.3 Nachbesprechung Auswerten der Fahrstunde und Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter
Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen
Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters
3.3 Feststellung der theoretischen und praktischen Prüfungsreife
3.3.1 Vorbesprechung Vorlegen und Erläutern des Plans zur Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife eines Fahrschülers 8
Kriterien und Methoden
3.3.2 Durchführung Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife des Fahrschülers
3.3.3 Nachbesprechung Auswerten der Feststellung der theoretischen/praktischen Prüfungsreife
Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen
4 Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
4.1 Theoretischer Unterricht Unterrichten möglichst aller Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B 18
Reflektieren des Unterrichts
Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer
4.2 Praktischer Unterricht Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen 120
Reflektieren der Fahrstunden
Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer
4.3 Feststellung der Prüfungsreife Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife 5
Abstimmen der Entscheidung der Prüfungsreife mit dem Ausbildungsfahrlehrer
5 Vorstellung von Fahrschülern zur praktischen Prüfung
einschließlich Begleitung
und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung
Durchführung Erledigen der Formalitäten 6
Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschülers bei der praktischen Prüfung mit und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
Betreuung des Fahrschülers vor und nach der praktischen Prüfung
Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer
6 Individuelle Aufteilung
Durchführung Nummer 2 bis 5 nach individueller Aufteilung und in Absprache zwischen Ausbildungsfahrlehrer und Fahrlehreranwärter 120
Gesamt 330
Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 18.3.2022 I 498
Ersetzt V 9231-7-11 v. 19.6.2012 I 1307 (FahrlAusbO 2012)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25